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Reiseversicherung

Ebenso wichtig wie das gebuchte Reiseticket ist eine Reiseversicherung. Die schönste Zeit des Jahres kann im Schadensfall den Reisenden teuer zu stehen kommen. Eine Reiseversicherung sollte daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Reise sein, gerade dann, wenn ein Trip ins Ausland geplant ist. In der Regel besteht eine allumfassende Reiseversicherung aus fünf Bestandteilen, nämlich der Reiserücktrittsversicherung, einer Reiseabbruchversicherung, der Auslandskrankenversicherung, einer Reisegepäckversicherung sowie einer Reiseunfallversicherung. Sämtliche erwähnten Bestandteile sind auch einzeln buchbar, können aber optional kombiniert werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist wohl der meistgebuchte Bestandteil einer Reiseversicherung. Besonders dann, wenn eine geplante Reise kostspielig ist, können die Stornokosten ebenso hoch werden, wie der Reisepreis selbst. Immer dann, wenn eine Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten werden kann, greift eine Reiserücktrittsversicherung. Allerdings ist diese gekoppelt an den Reisepreis: Je teurer die Reise ist, je teurer ist die Versicherung. Wenn man gehindert ist, sei es wegen einer plötzlichen Krankheit oder aus familiären Gründen, seine Reise überhaupt anzutreten, kommt die Reiserücktrittsversicherung zum Tragen. Auch eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder die Unverträglichkeit einer für die Reise erforderlichen Impfung zählt dazu.

Wenn man seine Reise bereits bezahlt und seinen Urlaub angetreten hat, diesen aber aus unvorhersehbaren Gründen abbrechen muss, greift eine Reiseabbruchversicherung. Hier werden in der Regel die zusätzlich entstehenden Mehrkosten für die Rückreise und der nicht genutzte Teil der Reiseleistung ersetzt. Gründe wären beispielsweise eine im Urlaub auftretende schwere Erkrankung, aber auch Hochwasser oder Erdbeben.

Reiseversicherung

Reiseversicherung ©iStockphoto/everydayplus

Gesetzliche Krankenkassen bieten heute trotz erhöhter Eigen- und Zusatzleistungen entweder keine oder nur eingeschränkte Sicherheiten bei einem Auslandsaufenthalt. Auch privat Krankenversicherte sollten ihre Policen überprüfen, denn nicht selten ist eine Reisekrankenversicherung eben gerade nicht Bestandteil der Privatkrankenversicherung. Ein ausländischer Mediziner muss nicht zwingend einen vielleicht vorhandenen Auslandskrankenschein anerkennen und Länder ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, wie etwa Kanada oder USA, orientieren sich nicht nach den allgemeinen Abrechnungsrichtlinien für Ärzte. Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt keinesfalls Rücktransportkosten vom Unfallort bei einem Notfall. Auch Rettungs- und Bergungskosten werden generell nicht erstattet. In solchen Fällen kann eine Reisekrankenversicherung durchaus vor einem finanziellen Fiasko schützen, denn ein Rücktransport von China oder Australien kann schnell über 60.000 € kosten. Bei einer Reisekrankenversicherung wird der Versicherte im Ausland wie ein Privatpatient behandelt, muss möglicherweise auch die Kosten vorstrecken und erhält diese in Deutschland nach dem Einreichen der entsprechenden Belege erstattet. Daher sollten, wenn möglich, diese Belege in deutscher, englischer oder lateinischer Sprache abgefasst sein.

Eine Reisegepäckversicherung versichert auf Urlaubsreisen das Reisegepäck. Der Verlust, ob gestohlen oder am Flughafen abhanden gekommener Gepäckstücke kann schnell in die Tausende gehen, wenn diese zusätzlich noch mit Reiseandenken oder gar der Kamera bestückt waren. Der materielle Schaden, wie etwa bei einer notwendigen Wiederbeschaffung von Kleidungsstücken am Reiseort, wird ersetzt. Doch auch bei beschädigten oder zerstörten Koffern tritt die Reisegepäckversicherung, je nach versicherter Wertstufe und Reiselänge, ein.

Die Reiseunfallversicherung schützt vor möglichen Folgen nach einem entstandenen Reiseunfall. Etwa zwei Drittel aller Unfälle passieren bei Freizeitaktivitäten im Urlaub, wie etwa das Ausprobieren von neuen Sportarten. Eine Reiseunfallversicherung kann effektiv vor den wirtschaftlichen Folgen nach einem Reiseunfall schützen, unabhängig davon, ob der Unfall von einem selbst oder einem Dritten verursacht worden ist. Allerdings besteht für Reisen beruflicher Art kein Unfallreiseschutz, sondern nur bei Urlaubsreisen.

Nicht jede Reiseversicherung ist allumfassend und bietet fürs gleiche Geld den gleichen Schutz. Das genaue Studieren der Versicherungsbedingungen sollte also Priorität vor dem eigentlichen Abschluss haben.

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